Als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Rohrbach sind Sie automatisch auch Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Bern.
Als Mitglied können Sie an den Kirchgemeindeversammlungen teilnehmen und über die Geschäftsfälle der Kirchgemeinde bestimmen: Budget, Rechnung, Wahlen von Kirchgemeinderat und Pfarrpersonen, Beschlüsse zu Bauvorhaben und anderes mehr.
Als Mitglied können Sie sich als Kirchgemeinderat wählen lassen.
Mitglieder zahlen Kirchensteuern, die vom Staat zusammen mit den ordentlichen Staats- und Gemeindesteuern eingezogen werden. Der Kirchensteuersatz beträgt aktuell 0.184% der ordentlichen Staatssteuer.
Mit den Kirchensteuern wird in erster Linie der Gebäudeunterhalt in der Kirchgemeinde Rohrbach finanziert. Wenn Ihnen eine intakte Kirche mitten im Dorf am Herzen liegt, dann tragen Sie den Unterhalt dieser Kirche mit – ebenso der beiden Pfarrhäuser, des Kirchgemeindehauses und des Wöschhüsli. Kirchliche Gebäude werden oft auch von Vereinen benutzt.
Ein Teil der Kirchensteuern wird für das kirchliche Leben vor Ort verwendet, zum Beispiel für das KUW-Lager oder die Seniorenreise.
Ein Teil der Kirchensteuern wird für Löhne verwendet: Sigrist, Organist, Sekretärin, Kassierin, sowie teilweise für die gemeindeeigenen Pfarrstellenprozente (seit 2017: 60%). Seit 2017 werden noch 120 Pfarrstellenprozente von der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Bern der Kirchgemeinde zur Verfügung gestellt.
Etwa 15% der Kirchensteuern werden für regionale und vor allem kantonale, kirchliche Aufgaben weitergeleitet.
Zusammengefasst ermöglicht Ihre Kirchensteuer in erster Linie den Unterhalt der Gebäude und ein lebendiges, kirchliches Leben vor Ort.
Herzlichen Dank allen, die mit Ihrer in der Regel sehr treuen Mitgliedschaft unsere Kirchgemeinde mittragen!